Bioethik-Projekt mit Podiumsdiskussion

Vorankündigung

Podiumsdiskussion in der Aula am 2. Oktober 2012, um 10.30 Uhr

Stammzellforschung ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt. Auf kaum einem anderen Gebiet macht die Medizin so große Fortschritte. Aber die Gesellschaft ist gespalten: Wissenschaftler hoffen mit dieser Technik, Leben zu retten, Skeptiker befürchten, dass Grenzen überschritten werden.

Beide Seiten kommen bei der Podiumsdiskussion „Medizin ohne Grenzen – was darf Stammzellforschung?“ am Dienstag, 2. Oktober, um 10.30 Uhr in der Aula zu Wort. Teilnehmer ist Prof. E. Schockenhoff aus Freiburg. Der bekannte Professor für Moraltheologie diskutiert mit Stammzellforscher Prof. Dr. Fleischmann sowie der Chefärztin des Karlsruher Diakonissenkrankenhauses Prof. Dr. Preyer und dem Onkologen des Städtischen Klinikums Prof. Dr. M. Bentz. Die rechtliche Seite wird Richterin Hansen beleuchten.

Die Podiumsdiskussion bildet Höhepunkt und Abschluss des Projekts „diskurslernen“. Dabei handelt es sich um ein Lehr- und Lernkonzept, das die diskursiven Kompetenzen bei jungen Menschen stärken und die besonderen Herausforderungen gesellschaftlicher Verständigung erfahrbar machen will. An vier Tagen werden Schülerinnen der Kursstufe II, die Biologie als vierstündiges Kernfach gewählt haben, sich mit dem Thema Stammzellforschung beschäftigen, und sich eine eigene Meinung zur Streitfrage „Medizin ohne Grenzen – was darf Stammzellforschung?“ bilden.

BNN-Artikel

Badische Neueste Nachrichten, 4. Oktober 2010

Wie weit darf die Forschung gehen?

Dominikus-Gymnasium: Podiumsdiskussion zur Stammzellenforschung

hgk. „Medizin ohne Grenzen“ lautete der Titel einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion am Dienstag in der Aula des Dominikus-Gymnasiums. Die Veranstaltung wurde von drei Schülerinnen moderiert. Sie bildete den Höhepunkt und Abschluss des Projekts „diskurslernen“, das zum ersten Mal an einer Karlsruher Schule durchgeführt wurde.

Vier Tage lang hatten sich über 50 Schülerinnen der Kursstufe II mit dem Thema Stammzellenforschung beschäftigt und wollten nun ihre Ergebnisse mit den Aussagen kompetenter Fachkräfte abgleichen.

So schilderten Praktiker, wie sich die Fortschritte beim Einsatz von Stammzellen in ihrer Arbeit auswirken. Serena Preyer, Chefärztin der Abteilung Hals, Nasen und Ohren am Diakonissenkrankenhaus, sah die Chance, mit embryonalen Stammzellen das Innenohr besser erforschen zu können. So könnte später einmal Schwerhörigen der unbefriedigende Einsatz eines Hörgerätes erspart bleiben. Auch Martin Bentz, Direktor am Städtischen Klinikum, arbeitet mit Stammzellen, um Tumorerkrankungen wie Krebs bekämpfen zu können. Er sieht hier inzwischen keinerlei ethische Probleme mehr.

Damit war die Diskussion bei der entscheidenden Frage angelangt: Wie weit
kann die Medizin in der Forschung gehen, ohne an ethische Grenzen zu stoßen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen stellte Britta Hansen, Richterin am Landgericht, an Hand des Grundgesetzes vor: Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung kollidiere mit dem Grundrecht auf Leben und Menschenwürde, dass auch schon einem Embryo zustehe.

Welches Spannungsfeld sich bei der Auslegung der Rechtslage ergeben kann, belegten die Aussagen des Ethikers und des Forschers auf dem Podium. Für den Moraltheologen Eberhard Schockenhoff ist das Leben ein „fundamentales Gut“, das nicht teilweise eingeschränkt werden könne. Der Bonner Stammzellenforscher Bernd Fleischmann plädiert für eine eher pragmatischere Herangehensweise und verweist auf die bisherigen Erfolge der embryonalen Stammzellenforschung. Zudem sei die Definition, wie weit die Forschung hier gehen dürfe, in anderen Ländern – wie etwa in England oder im asiatischen Raum – sehr viel weiter gefasst.

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