„Demokratie lebt von Mitwirkung“

Diese Einsicht veranlasste 2005 den Deutschen Bundestag, das Petitionswesen den modernen Kommunikationsweisen anzupassen. Seither ist es möglich, Petitionen nicht nur in Papierform, sondern auch elektronisch einzureichen, d.h. den zuständigen Behörden und Volksvertretungen „Bitten“ und „Beschwerden“ (Art. 17 des Grundgesetzes) auch auf moderne Weise vorzutragen.

Wie das bislang funktionierte und wie es nun gehandhabt wird, das erfuhren die Abiturientinnen des vierstündigen Gemeinschaftskunde-Kurses am 24. November 2014 durch einen Expertenvortrag von Herrn U. Riehm vom Institut für Technikfolgenabschätzung am KIT.

Ob diese neue Mitwirkungsmöglichkeit das bürgerschaftliche Engagement wachsen lässt, ist nach Riehm allerdings fraglich: Zwar werde der elektronische Zugang gerne genutzt, zumeist jedoch von überdurchschnittlich gebildeten, jungen Männern. Insgesamt aber sei festzustellen, dass die elektronischen Petitionen die herkömmlichen zunehmend verdrängten, nicht aber – so seine Bilanz - zu einem Mehr an Eingaben geführt haben.

Zurück

Weitere Beiträge Gemeinschaftskunde / WBS